FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Pfandkredit Autopfand
  1. Was kann beliehen werden?
    Es werden Kraftfahrzeuge wie Automobile, Motorräder, Oldtimer, Nutzfahrzeuge und Baumaschinen beliehen. Andere Fahrzeuge auf Anfrage.

  2. Lohnt sich ein Pfandkredit für mich?
    Ein Pfandkredit ist eine gute Möglichkeit, ohne SCHUFA einfach, schnell und unkompliziert einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Es gibt keine einmaligen Bearbeitungs- oder Abschlagsgebühren. Der Kredit wird zu 100% ausgezahlt und kann von Ihnen jederzeit ohne weitere Gebühren zurückgezahlt werden.

  3. Warum ein Pfandkredit und kein Darlehen bei der Bank?
    Pfandhäuser sind auf Kurz- und Kleinkredite spezialisiert. Banken haben in der Regel kaum Interesse an der Gewährung von Kurzzeitdarlehen. Die Bearbeitung dieser Kurzzeitdarlehen ist für Banken, mit Ihrem Großen Verwaltungsapparat, zu aufwendig und zu teuer. Die Auszahlung des Pfandkredites erfolgt zu 100% direkt nach der Pfandbewertung. Es gibt keine Bonitätsprüfung und es ist kein Gehalts-Nachweis oder Bürge notwendig. Bei uns zahlen Sie auch keine einmaligen Bearbeitungsgebühren. Bei vorzeitiger Rückzahlung entstehen keine Strafgebühren oder Strafzinsen.

  4. Wie sicher sind meine Daten?
    Die Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Pfandvertrages genutzt und verarbeitet. Es erfolgt keinerlei Weitergabe der Daten an Dritte. Lesen Sie dazu auch die Hinweise in unserer Datenschutzerklärung.

  5. Wie lange ist die Laufzeit?
    Ein Pfandkredit wird zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Er kann vorzeitig zurückgezahlt werden ohne Strafgebühren oder Strafzinsen. Nach Ablauf der Laufzeit kann der Pfandkredit ohne Neubeantragung für weitere 3 Monate verlängert werden.

  6. Was ist, wenn der Pfandgegenstand nicht ausgelöst wird?
    Sollte der Pfandgegenstand nicht ausgelöst oder verlängert werden, kann Ihr Pfandobjekt zur Versteigerung freigegeben werden.

  7. Was geschieht mit dem Versteigerungserlös?
    Der Anspruch besteht auf die Auszahlung eines Mehrerlöses, sobald das Pfand einen höheren Erlös erzielt hat, als die Höhe des ausgezahlten Darlehens nach Abzug aller angefallenen Kosten. Ist der Versteigerungserlös niedriger als das Darlehen zzgl. aller angefallenen Kosten, gibt es keinen Eingriff in ihr Privatvermögen. Es gibt auch keine persönliche Haftung - es haftet nur der Pfandgegenstand.

  8. Was passiert, wenn der Pfandschein verloren geht?
    Sofortige Mitteilung an uns, damit ein Sperrvermerk gemacht wird (Schutz vor Unbefugten). Macht der Verpfänder den Verlust ausreichend glaubhaft, so bekommt er als Nachweis des Verlustes eine Bescheinigung. Die Auslösung oder Erneuerung des Pfandes ist hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich.